Anschlusskosten
Für den Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Schmutzwasser oder Niederschlagswasser) wird ein Abwasserbeitrag erhoben. Mit dem Beitrag wird ein Teil des Aufwandes für den Bau des gesamten öffentlichen Abwassernetzes finanziert. Die Höhe des Beitrages ist von der für das Grundstück zu ermittelnden Veranlagungsfläche abhängig. Diese berechnet sich im Wesentlichen nach der Größe des Grundstückes und dessen baulicher Nutzbarkeit. Die Veranlagungsfläche ist nicht mit der Grundstücksgröße gleichzusetzen.
Die Grundstücksanschlusskosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden gesondert erhoben.
Die Berechnung des Beitrages und der Grundstücksanschlusskosten erfolgt auf der Grundlage der §§ 2 bis 11 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung des AbwasserVerbandes. Die Höhe des Beitrages ist von einer Vielzahl von individuellen grundstücksbezogenen Faktoren abhängig. Auf eine Darstellung von Berechnungsdetails wird daher verzichtet.
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