Abwassereinleiter- und Schadstoffüberwachung
Der AbwasserVerband ist durch Vertrag mit der Stadt Bremen, der Stadt Delmenhorst und der Gemeinde Goldenstedt gehalten, sämtliches Abwasser entsprechend den vorgegebenen Grenzwerten zu übergeben.
Aufgrund dessen legt der Verband einen Aufgabenschwerpunkt in die Einleiter- und Schadstoffüberwachung gewerblicher Betriebe. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt in der täglichen Arbeit ist die Beprobung der Abwässer und die Kontrolle dieser gewerblichen Einleiter.
Probenahmeschacht im Rohbau © AbwasserVerband
Abwasser aus Haushalten enthält normalerweise keine gefährlichen Bestandteile und kann direkt in die Kanalisation geleitet werden.
Anders ist dies bei Indirekteinleitern, deren Abwässer mit Schadstoffen wie z.B. Schwermetallen oder Chlorkohlenwasserstoffen belastet sein können. Die Abwässer von Indirekteinleitern unterliegen den gesetzlichen Einleitungsbeschränkungen und sind daher vor der Einleitung in die Kanalisation durch geeignete Vorbehandlungsanlagen zu reinigen. In Ausnahmefällen können die anfallenden Schadstoffe mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde als Sonderabfall entsorgt werden.
Der AbwasserVerband führt ein Abwasserkataster, in dem alle relevanten Indirekteinleiter erfasst werden. Je nach Schadstoffanfall und -belastung wird festgelegt, wie häufig die gewerblichen Abwässer beprobt und untersucht werden. Selbstverständlich wird die Einleitungsüberwachung der Indirekteinleiter und die Probenahmen unangemeldet durchgeführt. Weiterhin wird geprüft, ob die Vorbehandlungsanlagen ordnungsgemäß betrieben werden. Mit den analytischen Untersuchungen hat der AbwasserVerband ein staatlich anerkanntes Untersuchungslabor beauftragt.
Die Parameter für die Grenzwerte entnehmen Sie bitte dem § 8 der Abwasserbeseitigungssatzung.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ansprechpartner/in
Herr Jürgen Schlausch | |
Telefon: 0421 80785-19 Telefax: 0421 80785-14 E-Mail: juergen.schlausch@abwasserverband.net |
Dokumente
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Abwasserbeseitigungssatzung (111 kB) |
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§ 8 Abwasserbeseitigungssatzung (66 kB) |