Leitungsführung
Der Abwasserverband entscheidet, ob und in welcher Weise das Grundstück an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen ist.
Herstellung
Der Eigentümer stellt die Grundstücksentwässerung vom Übergabeschacht zum Gebäude selbst her. Alternativ kann auch ein Fachbetrieb beauftragt werden. Die Abflussleitungen sind aus handelsüblichen PVC-Rohren mit einem Durchmesser von 125 mm herzustellen.
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Abnahme
Vor Inbetriebnahme ist durch einen Fachbetrieb eine Dichtheitsprüfung der gesamten Grundstücksentwässerungsanlage gem. DIN EN 1610 vorzunehmen. Sollten mehrere Unternehmen die Entwässerungsanlagen hergestellt haben (z. B. unter der Betonsohle der Bauunternehmer, außerhalb des Gebäudes eine Tiefbaufirma), wird eine abschnittsweise Dichtheitsprüfung empfohlen.
Die Dichtheitsprüfung muss durch den AbwasserVerband abgenommen werden.Vor dem Verfüllen der Rohrgräben ist eine Sichtabnahme durch den AbwasserVerband erforderlich.
Auf die §§ 6 - 14 der Abwasserbeseitigungssatzung des AbwasserVerbandes wird hingewiesen. Den Antrag auf Herstellung/Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage finden Sie unter Kundenservice - Formulare. Gerne schicken wir Ihnen auch die Anträge zu.
Weitere Informationen für die Berechnung der anfallenden Kosten finden Sie unter dem Navigationspunkt “Anschlusskosten“.