Allgemeine Informationen zum Abwasser
Umweltschutz beginnt nicht in der Kläranlage!
Zum Schutz unserer Gewässer können wir alle durch einen sorgsameren und sparsameren Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser beitragen. Abfälle, die ins Abwasser gelangen, können zu Ablagerungen und Korrosion in der Hausinstallation und in öffentlichen Kanälen bis hin zu Störungen im Klärwerk führen. Dies verursacht erhöhte Kosten, die alle Gebührenzahler aufzubringen haben.
Gewässerverschmutzung!
Werden auf der Straße, Vorplätzen oder im Hof Autos gewaschen, Reste von Pflanzenbehandlungsmitteln oder andere wassergefährdende Flüssigkeiten/Stoffe entleert, gelangen belastete Abwässer/Stoffe über Straßengullys und Hofabläufe ins Grundwasser oder über den Regenwasserkanal in das nächste Gewässer.
Dieses Wasser gehört nicht in den Abwasserkanal!
In die zentrale öffentliche Abwasseranlage (Schmutzwasser) darf kein Niederschlags-, Oberflächen- und Grundwasser eingeleitet werden.
Das WC ist kein Mülleimer!
Leider wird das WC noch oft als Abfallbehälter genutzt. Zigarettenkippen, Wegwerfwindeln, Slipeinlagen, Plastikstreifen von Klebeflächen, Ohrstäbchen, Katzenstreu und vieles mehr gehören nicht ins Abwasser. Feste Abfälle können sich auch bereits in den Abwasserrohren der Hausinstallation ablagern. Die Folge sind Verstopfungen, die sich nur mit großem Arbeits- und Kostenaufwand beseitigen lassen.
Öle und Fette dürfen nicht ins Abwasser!
Speiseöle und Speisefette lagern sich vor allem in den Abwasserrohren der Hausinstallation, aber auch im Kanalnetz ab. Dort entstehen dann unangenehme Gerüche sowie Verstopfungen, die sich nur mit großem Aufwand beseitigen lassen.
Problemabfälle auf keinen Fall über das Abwasser entsorgen!
Problemabfälle, wie Farben und Lacke, Lösungsmittel, Batterien, Fotochemikalien, Medikamente und viele andere Chemikalien und Giftstoffe dürfen weder in den Hausmüll noch ins Abwasser gelangen. Bereits geringe Mengen von Altöl können den Reinigungsprozess in der Kläranlage schwer beeinträchtigen. Mineralöl, das in Gewässer oder in das Grundwasser gelangt, hat ernste Schäden für Pflanzen- und Tierwelt zur Folge. Es macht außerdem große Mengen von wertvollem Wasser ungenießbar. In den Kläranlagen können Chemikalien und Gifte nicht abgebaut werden und gelangen damit ungehindert in unsere Gewässer. Außerdem gefährden manche dieser Stoffe den Reinigungsprozess in den Kläranlagen. Chemikalien können außerdem zur Korrosion von Abwasserrohren und Kanälen führen
Die detaillierten Einleitbedingungen entnehmen Sie bitte dem § 8 unserer Abwasserbeseitgungssatzung.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Dokumente
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§ 8 Abwasserbeseitigungssatzung (66 kB) |
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Abwasserbeseitigungssatzung (111 kB) |