Rückstausicherung
Im Falle eines Starkregenereignisses können Regenwasserleitungen und Schmutzwasserleitungen kurzzeitig überlastet werden. Das Abwasser steigt dann in den Leitungen, Schächten und in den Grundstücksentwässerungsleitungen an. Die Rückstauebene bildet gemäß § 14 der Abwasserbeseitigungssatzung des AbwasserVerbandes die Straßenoberkante (siehe Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage - Schema 2 - des AbwasserVerbandes).
Um ein Zurückdrücken des Schmutzwassers oder Regenwassers in die hauseigene Entwässerungsanlage zu vermeiden, sind Rückstausicherungen vorzusehen.
Grundsätzlich sollte über eine Rückstausicherung kein Abwasser geführt werden, das oberhalb der Rückstauebene anfällt. Sonst werden beim Schließen der Rückstausicherung unter der Rückstauebene liegende Gebäudeteile mit dem hauseigenen Abwasser überflutet.
Bei Einbau der Rückstausicherung ist auf die sachgemäße Installation zu achten.
Rückstauverschlüsse laufend überprüfen!
In den Kellerräumen vieler Häuser sind die Ablaufstellen für Abwasser (Gully, Waschbecken, Abläufe von Waschmaschinen usw.) mit einem Rückstauverschluss gesichert. Dadurch soll verhindert werden, dass bei starker Belastung der Abwasserkanäle, z. B. bei sommerlichen Gewitterregen, das Abwasser in die Kellerräume zurück staut und sie überflutet. Solche Rückstauverschlüsse sind aber nur wirksam, wenn sie funktionieren und richtig bedient werden. Sonst können erhebliche Schäden entstehen, für die der Grundstückseigentümer allein haftet.
Wir empfehlen daher folgendes:
- Die Rückstauverschlüsse dürfen nur zum Ablaufen des Abwassers geöffnet werden, danach müssen sie sofort wieder geschlossen werden.
- Die Rückstauverschlüsse müssen beweglich und von Verschmutzungen frei gehalten werden, sie sollten einmal im Monat kontrolliert werden.
- Ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma wird empfohlen.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ansprechpartner/in
Herr Hermi Budelmann | |
Telefon: 0421 80785-17 Telefax: 0421 80785-14 E-Mail: hermi.budelmann@abwasserverband.net |
Dokumente
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§ 14 Abwasserbeseitigungssatzung (66 kB) |
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Abwasserbeseitigungssatzung (111 kB) |