Abflusslose Sammelgruben
Abflusslose Gruben dürfen nur gebaut werden, wenn das Abwasser nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden kann, der Bau oder der Betrieb einer Kleinkläranlage nicht möglich ist oder nur sehr geringe Abwassermengen anfallen. Der AbwasserVerband hat das in abflusslosen Gruben gesammelte Abwasser zu beseitigen.
Für die Entleerung der Gruben sind die Eigentümer oder die Betreiber verantwortlich. Für die Entleerung fordern diese den AbwasserVerband bzw. das beauftragte Unternehmen an. Im Einzelfall kann auch eine regelmäßige Abfuhr vereinbart werden. Das anfallende Schmutzwasser wird vom AbwasserVerband bzw. beauftragten Unternehmen zu einer Kläranlage transportiert.
Die für die Inanspruchnahme der dezentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zu zahlende Abwassergebühr beträgt je Kubikmeter aus abflusslosen Sammelgruben abgefahrenen Abwassers 16,25 €.
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