Information zum Umlaufverfahren
Umlaufverfahren vom 16. bis 22. Dezember 2020
Sachverhalt
Das Umlaufverfahren gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz endete am Dienstag dem 22. Dezember 2020. Die Versammlung hat sich im schriftlichen Umlaufverfahren mit einer vier Fünftel Mehrheit der Mitglieder der Verbandsversammlung mit dem Umlaufverfahren einverstanden erklärt. Bis zum Ende der Frist haben von zwanzig Verbandversammlungsmitgliedern die folgenden siebzehn Mitglieder am Umlaufverfahren teilgenommen:
Gemeinde Stuhr
Dr. Bode, Gerd-Wilhelm
Brandes, Marliese
Großejung, Brigitte
Helmerichs, Kristine
Meyer, Rolf
Schröder, Frank
BGM Korte, Stephan
Barthel, Volker
Gemeinde Weyhe
Borchers, Jürgen
Greulich, Volker
Hildebrand, Heino
Könemund, Elmar
Schlegel, Astrid
BGM Seidel, Frank
Samtgemeinde Harpstedt
Beneke, Willi
Ranke, Rolf
Schnakenberg, Hermann
- Zustimmung zum Umlaufverfahren:
In allen Rückmeldungen erklärten sich die Ausschussmitglieder mit dem Umlaufverfahren einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Gemeinde Stuhr: 8 Ja-Stimmen
Gemeinde Weyhe: 6 Ja-Stimmen
Samtgemeinde Harpstedt: 3 Ja-Stimmen
- Sachentscheidung:
1b. Beschluss über den Jahresabschluss 2019 und den Lagebericht des Abwasser-verbandes, Verwendung des Jahresfehlbetrages 2019 nach § 12 der Eigenbetriebsverordnung und Entlastung des Verbandsausschusses und der Verbandsgeschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2019
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des AbwasserVerbandes, Gemeinde Stuhr - Gemeinde Weyhe - Samtgemeinde Harpstedt für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019. Den Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von -41.552,17 € auf neue Rechnung vorzutragen und entlastet den Verbandsausschuss und die Verbandsgeschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2019.
Abstimmungsergebnis:
Gemeinde Stuhr: 8 Ja-Stimmen
Gemeinde Weyhe: 6 Ja-Stimmen
Samtgemeinde Harpstedt: 3 Ja-Stimmen
- Gebührenkalkulation 2021 für das Verbandsgebiet der Gemeinden Stuhr und Weyhe sowie der Samtgemeinde Harpstedt
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt, den Gebührensatz für das Verbandsgebiet der Gemeinden Stuhr und Weyhe sowie der Samtgemeinde Harpstedt auf Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation ab 1. Januar 2021 auf 2,55 €/m³ festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Gemeinde Stuhr: 8 Ja-Stimmen
Gemeinde Weyhe: 6 Ja-Stimmen
Samtgemeinde Harpstedt: 3 Ja-Stimmen
- Haushaltssatzung 2021 nebst Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der beigefügten Haushaltssatzung 2021 nebst Wirtschaftsplan beschließt der Verbandsversammlung, die Haushaltssatzung 2021 nebst Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ab 01.01.2021 festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Gemeinde Stuhr: 8 Ja-Stimmen
Gemeinde Weyhe: 6 Ja-Stimmen
Samtgemeinde Harpstedt: 3 Ja-Stimmen
Weyhe, 23. Dezember 2020
gez. Thomas Balzer
- Geschäftsführer –