Abwasserabrechnung
Die Abwassergebühren werden einheitlich für das gesamte Verbandsgebiet (Gemeinden Stuhr, Weyhe und der Samtgemeinde Harpstedt) nach dem niedersächsischen kommunalen Abgabenrecht festgesetzt.
Der Gebührensatz beträgt gemäß § 14 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung 2,55 € je Kubikmeter Abwasser.
Abrechnungsverfahren
Der OOWV, die Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH und die Wasserversorgungs-Genossenschaft Melchiorchshausen eG (Wasserversorger) lesen einmal jährlich die Wasserzähler ab. Diese Ablesedaten werden dem AbwasserVerband übermittelt. Der AbwasserVerband erstellt an die Grundstückseigentümer (Kunden) nach dem Ablesezeitraum des jeweiligen Wasserversorgers die Abwasserabrechnung. In der Regel erfolgt diese Abrechnung jährlich unter Anrechnung der gezahlten Vorauszahlungen. Alle Kunden, die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten zum Fälligkeitstermin automatisch eine Gutschrift. Offene Forderungen werden abgebucht. Alle anderen Kunden bitten wir bei einer Gutschrift uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen oder eine Nachforderung zum Fälligkeitstermin zu überweisen. Nutzen Sie einfach unser Formular "Bankverbindung für Erstattungen" am Ende dieser Seite.
Eigentümerwechsel
Bitte informieren Sie uns schriftlich, wenn Sie ein Grundstück oder eine Wohnung verkaufen oder kaufen. Wir benötigen in jedem Fall den Wasserzählerstand, um eine Abwasserabrechnung zu erstellen oder Sie als Neukunden anzulegen. Nutzen Sie einfach unser Formular "Eigentümerwechsel" am Ende dieser Seite.
Regenwassernutzungsanlagen, Eigenversorgungsanlagen und Wasserzähler zur Gartenbewässerung
Die Zähler von Regenwassernutzungsanlagen, Eigenversorgungsanlagen (Brunnen) sowie Zähler zur Absetzung der Wassermengen zur Gartenbewässerung sind private Messeinrichtungen und somit auf eigene Kosten herzustellen. Der Einbau der Messeinrichtung, die Zählernummer sowie der Zählerstand am Tage des Einbaus sind dem AbwasserVerband mitzuteilen. Die Messeinrichtung wird vom AbwasserVerband verplombt.
Absetzung von Abwassermengen
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation gelangen, werden auf Antrag von der Schmutzwassermenge abgesetzt. Bei Leitungsschäden (z. B. Rohrbruch) benötigen wir zusätzlich eine Bestätigung der Installationsfirma, dass die Wassermenge nicht in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation gelangt ist.
SEPA-Lastschriftverfahren
Machen Sie es wie 90 % unserer Kunden und lassen die Gebühren von Ihrem Konto abbuchen. Für die Begleichung Ihrer Zahlungen und/oder Erstattungen bieten wir Ihnen den bequemen Weg des Lastschriftverfahrens an. Teilen Sie uns einfach schriftlich Ihre Bankverbindung mit und wir erledigen alles Weitere. Innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum können Sie die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Nutzen Sie einfach unser Formular "SEPA-Lastschriftverfahren" am Ende dieser Seite.
Bei Fragen zu ihrer Abwasserabrechnung rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie eine E-Mail. Bitte geben Sie Ihre Kundennummer mit an.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ansprechpartner/in
Frau Erika Schubert | |
Telefon: 0421 80785-24 Telefax: 0421 80785-14 E-Mail: erika.schubert@abwasserverband.net | |
Frau Marion Wübbold | |
Telefon: 0421 80785-23 Telefax: 0421 80785-14 E-Mail: marion.wuebbold@abwasserverband.net |
Dokumente
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SEPA-Lastschriftverfahren (18 kB) |
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Bankverbindung für Erstattungen (16 kB) |
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Eigentümerwechsel (35 kB) |
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Abwasserbeseitigungsabgabensatzung (72 kB) |