Rechnungsprüfungsamt
Zum 01. Januar 2009 wurde dem AbwasserVerband das Rechnungsprüfungsamt der Mitgliedsgemeinden Stuhr und Weyhe übertragen. Das gemeinsame Rechnungsprüfungsamt beider Gemeinden ist unter dem Dach des AbwasserVerbandes angesiedelt. Diese Kooperation der Mitgliedsgemeinden Stuhr und Weyhe ist bisher einmalig im Land Niedersachsen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem AbwasserVerband und den Verbandsmitgliedern ist
in einer gemeinsamen Rechnungsprüfungsordnung geregelt.
Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt der Gemeinden ist dem Rat unmittelbar unterstellt und nur diesem verantwortlich. Der Verwaltungsausschuss hat das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt Aufträge zur Prüfung der Verwaltung zu erteilen. Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden. Der Rat beruft die Leiterin oder den Leiter und erforderlichenfalls die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamts und beruft sie ab. Für die Berufung und Abberufung der Leiterin oder des Leiters des Rechnungsprüfungsamts ist die Mehrheit der Ratsmitglieder erforderlich. Die Abberufung bedarf der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts
Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen folgende Aufgaben:
- die Prüfung des Jahresabschlusses,
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege zur Vorbereitung des Jahresabschlusses,
- die dauernde Überwachung der Kassen der Gemeinde und ihrer Eigenbetriebe sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen, unbeschadet der Vorschriften über die Kassenaufsicht,
- die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung.
Der Rat kann dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen, insbesondere
- die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände,
- die Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit,
- die Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe und der Stiftungen, die Prüfung der Betätigung der Gemeinden als Gesellschafter oder Aktionär in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, soweit sich die Gemeinden eine solche Prüfung bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Kredits oder sonst vorbehalten haben.
Andere gesetzliche Bestimmungen über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand werden hierdurch nicht berührt.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ansprechpartner/in
Frau A. Gross | |
Telefon: 0421 80785-87 Telefax: 0421 80785-86 E-Mail: gross@rp-weyhe.de | |
Frau V. Riewe | |
Telefon: 0421 80785-84 Telefax: 0421 80785-86 E-Mail: riewe@rp-weyhe.de | |
Herr L. Weyd | |
Telefon: 0421 80785-85 Telefax: 0421 80785-86 E-Mail: weyd@rp-weyhe.de |